Bildungspaket für Kinder und Jugendliche

Insgesamt 2,5 Millionen Kinder profitieren vom Bildungspaket und können die Leistungen in Anspruch nehmen. Dies gilt für bedürftige Kinder, die Sozialgeld oder ggf. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Was ist drin im Bildungspaket?

  • Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Schule oder Kita ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil des Kindes liegt bei einem Euro pro Tag.
  • Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
  • Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich ein Budget in Höhe von 10 Euro bereitgestellt, das zum Beispiel für eine Mitgliedschaft im Sportverein oder für die Musikschule eingesetzt werden kann.
  • Schulbedarf und Ausflüge: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und im Februar 30 Euro - insgesamt 100 Euro. Zudem werden die Kosten eintägiger Ausflüge in Schulen und Kita finanziert. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet. Für das Schuljahr 2011/2012 wird erstmals zum 1. August 2011 der Betrag von 70 Euro für Schulbedarf ausgezahlt.
  • Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, etwa durch den Regelbedarf, werden die tatsächlichen Aufwendungen erstattet.

Wer setzt das Bildungspaket um?

Trägerschaft und Umsetzung des Bildungspakets liegen vollständig in der Verantwortung der Kommunen. Für Arbeitslosengeld II-Bezieher setzen die Kommunen das Bildungspaket in der Regel im örtlichen Jobcenter um. Für Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig.

Im Rathaus oder Bürgeramt können diese Familien den zuständigen Ansprechpartner für die Leistungen aus dem Bildungspaket erfragen (übergangsweise sind dies die Familienkassen bei der Agentur für Arbeit). Die Kommunen sind Schul- und Jugendhilfeträger und kennen Vereine und Verbände vor Ort. Damit Sie diese Aufgabe gut und nachhaltig ausüben können, werden ihnen die Ausgaben für das Bildungspaket vollständig vom Bund ersetzt.

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Wer nimmt die Anträge entgegen?

Die Kosten für Lernförderung, Mittagessen in Schule, Hort und Kita, eintägige Schulausflüge oder die Mitgliedschaft im Verein werden ab sofort in der Regel von den Kommunen im Jobcenter übernommen. Eine rückwirkende Erstattung zum 1. Januar 2011 ist möglich, wenn Eltern bei den entsprechenden Stellen Anträge einreichen und Belege vorlegen.

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)